Mischna
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הַמַּשְׁלִישׁ מָעוֹת לְבִתּוֹ, וְהִיא אוֹמֶרֶת נֶאֱמָן בַּעְלִי עָלָי, יַעֲשֶׂה הַשָּׁלִישׁ מַה שֶׁהֻשְׁלַשׁ בְּיָדוֹ, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, וְכִי אֵינָהּ אֶלָּא שָׂדֶה וְהִיא רוֹצָה לְמָכְרָהּ, הֲרֵי הִיא מְכוּרָה מֵעַכְשָׁיו. בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים, בִּגְדוֹלָה. אֲבָל בִּקְטַנָּה, אֵין מַעֲשֵׂה קְטַנָּה כְלוּם:

Wenn man Geld für seine Tochter einzahlt [Wenn er Geld bei einem Dritten einzahlt, um die Bedürfnisse der Tochter zu befriedigen, um ihr ein Feld oder eine Mitgift zu kaufen, wenn sie heiratet], sagt sie: "Ich vertraue meinem Ehemann" [dh, gib das Geld an ihn], tut der Dritte, was er angewiesen wurde. [Er kauft das Feld, und sie wird nicht beachtet, denn es ist eine Mizwa, den Auftrag eines Verstorbenen zu erfüllen.] Dies sind die Worte von R. Meir. R. Yossi sagt: Ist es nicht nur ein Feld? Wenn sie es verkaufen wollte, konnte sie es jetzt verkaufen. [Das heißt, selbst wenn das Feld bereits gekauft worden wäre und sie es verkaufen wollte, könnte sie dies tun. Deshalb beachten wir sie.] Wann ist das so, wenn sie volljährig ist; aber wenn sie minderjährig wäre, wäre die Handlung einer Minderjährigen ohne Bedeutung. [R. Yossi und R. Meir unterscheiden sich während der Verlobung nur von einem volljährigen. Denn nachdem sie verheiratet war, sind sich alle einig, dass sie beachtet wird. Und auch in Bezug auf einen Minderjährigen stimmt R. Yossi zu, dass die Handlung eines Minderjährigen keine Bedeutung hat und sie nicht beachtet wird. Die Halacha stimmt mit R. Meir überein.]

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